- Ausbildungsaufenthalt: Bei einem durch Bescheinigung nachgewiesenen Sprachaufenthalt, Praktikum oder ähnlichem mit einer Dauer von mehr als einer Woche.
- Beruflicher Auslandaufenthalt: Bei einem durch den Arbeitgeber bestätigten beruflich bedingten Auslandaufenthalt von mehr als einer Woche.
- Schwangerschaft: Bei ärztlich bestätigter medizinischer Indikation während der Schwangerschaft.
- Nach Geburt: Nach der Geburt kann der Vertrag für maximal 6 Wochen ohne ärztliche Bescheinigung unterbrochen werden.
- Krankheit oder Unfall: Bei ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall, sofern diese länger als eine Woche andauert.
- Militär- oder Zivildienst: Bei einem Dienst von mehr als einer Woche Dauer, nachgewiesen durch eine Kopie des Aufgebots.
- Ferien im Ausland: Bei einer zusammenhängenden Ferienabwesenheit im Ausland von mindestens drei Wochen.
Wenn das Abonnement aufgrund der oben genannten Umstände stillgelegt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft um die Dauer des Time-Stops. Die vereinbarte Zahlungsweise bleibt dabei unverändert.